Errichtung der Konzentrationslager
Die „Reichstagsbrandverordnung” bildete die rechtliche Grundlage zur „legalen” Verfolgung von Regimegegnern. In der Folge setzte sich die so genannte „Schutzhaft” als Synonym für die Bekämpfung und Ausschaltung der Opposition durch. Drei Merkmale waren für die „Schutzhaft” kennzeichnend: es bedurfte keiner richterlichen Anordnung, es konnten keine Rechtsmittel eingelegt werden und die Haft war auf unbefristete Zeit angelegt.
Vor allem Funktionäre, Abgeordnete und Sympathisanten der Arbeiterparteien wie KPD und SPD wurden in „Schutzhaft” genommen. Zeitgleich kam es deutschlandweit zur Errichtung der ersten frühen Konzentrationslager.
Bei der Niederschlagung der politischen Gegner war die SA nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 wichtigster Akteur. Die Parteitruppe ging äußerst brutal vor. Neben den frühen Konzentrationslagern entstanden überall in der Stadt mehr als 220 Folterstätten und improvisierte Haftstätten.